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Stakeholder: Warum zuhören?

Die Berichtspflicht verlangt Offenlegung, nicht Einbindung. Warum ein Betrieb trotzdem zuhört, muss er selbst begründen. In 7 Screens und 3 Minuten.
Foto: Schwanenhals-Mikrofone eines Sitzungsplatzes vor einer graugrünen Wand. arifwdn/Unsplash
Warum zuhören?

Mit dieser Einheit beginnt eine neue Serie: fünf Wochen zu Stakeholder Engagement. Sie startet nicht bei den Formaten, sondern bei der Begründung. Denn wer Betroffene einbindet, weil eine Vorschrift es verlangt, hört damit auf, sobald die Vorschrift wegfällt.

Ein Anlass bringt Betroffene und Betrieb schnell an einen Tisch, und er bestimmt, worüber geredet wird. Wer früher anfängt, hat diese Vorgabe nicht und kann offener in Gespräche gehen.

Diese Woche in 7 Screens und 3 Minuten:

  • Vier Prinzipien als Maßstab für Stakeholdereinbindung.
  • Warum und wie Stakeholder Unsicherheiten weitergeben und für einen Betrieb verstärken können.
  • Was unterschiedliche Berichtspflichten verlangen, und was diese offen lassen.

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