Eine Regel ohne Nachdruck
Seit dem 12. August gilt die europäische Verpackungsverordnung. Sie verlangt recyclingfähige Verpackungen bis 2030, Mindestanteile an Rezyklat in Kunststoff und Maßnahmen gegen Überverpackung. Ein großes Regelwerk, das lange verhandelt wurde, startet in Europa.
Die Europäische Kommission hat dazu ein FAQ-Dokument veröffentlicht, und darin steht eine bemerkenswerte Anweisung an die Behörden: Sie sollen von einem sanktionsorientierten Vorgehen absehen und Betriebe bei der Umstellung unterstützen. Wer gegen die Regeln verstößt, soll zuerst gewarnt werden und Gelegenheit zur Korrektur bekommen. Zeit bis Februar 2027 haben die Mitgliedstaaten ohnehin, ihre nationalen Sanktionsrahmen überhaupt erst aufzustellen.
Letzte Woche ging es in der Lerneinheit um Repurpose: dem Produkt eine neue Aufgabe geben. Diese Woche folgt Recycle, die neunte der zehn Strategien: notwendig, aber nicht ausreichend. Die wöchentliche Lerneinheit am Freitag gibt es für Abonnent*innen. 7 Screens in 3 Minuten.
Aufgedruckt ist nicht eingesammelt
Für die Recycling-Woche ist diese Feststellung mehr als eine Randnotiz. Sie führt direkt zu der Unterscheidung, um die es am Freitag geht: Recyclingfähig sagt, dass etwas theoretisch verwertbar wäre. Recycelt sagt, dass es wirklich passiert ist. Zwischen beidem liegen Sammlung und Sortierung. Und natürlich für Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette die Frage, wie und ob es wirtschaftlich Sinn macht.
Denn wenn die Regulierung nicht greift, entscheidet die Betriebswirtschaft. Und diese Entscheidung fällt dann oft gegen das Recycling aus, selbst dort, wo Bewusstsein und Verwertungsmöglichkeiten längst vorhanden sind.